Corona und COVID-19 bringt für Arbeitgeber verschiedene zusätzliche Pflichten mit sich. Wie können Arbeitnehmer geschützt werden, ohne dass die Produktivität leidet? Wie ist die Lohnfortzahlungspflicht? Darf Home-Office angeordnet werden?
WeiterlesenKurze Antwort: Nein!
Im Gegensatz zu Deutschland sieht das Schweizer Arbeitsgesetz keine Höchsttemperaturen vor. Es muss also auch noch bei über 35 Grad Celsius gearbeitet werden.
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