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Revision des Arbeitsschutzrechts per 1. Juli 2023

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie flexiblere Höchstarbeitszeitregelungen. Für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung besteht neu die Möglichkeit, mit ihren Arbeitnehmenden ein Jahresarbeitsmodell zu vereinbaren. Die Anpassungen vergrössern die Flexibilität der Arbeitserbringung und sind zu begrüssen. Zu achten ist auf die Einhaltung der konkret anwendbaren Schutzvorschriften.

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