Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Bankenrechts. Mit unserem umfassenden Know-How im Bereich des Finanzmarktrechts stellen wir sicher, mit Ihnen zusammen die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und diese vor den zuständigen Behörden zu vertreten und umzusetzen.
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Im Bilanz Ranking 2024 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 29’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Im Bilanz Ranking 2023 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 25’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, dass bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und ggf. erforderliche Risiko-Bewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – vielfach haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.
Im Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Sie wird zeitgleich wie das revidierte Geldwäschereigesetz per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Durch die Änderungen wir den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung getragen.
Die FINMA hat eine Aufsichtsmitteilung 05/2021 zum Thema Prävention und Bekämpfung von Greenwashing publiziert. Unter dem Begriff “Greenwashing” wird die bewusste oder unbewusste Täuschung von Anlegern oder Kunden über die nachhalteigen Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden.
Die Frage, ob sich Finanzinstitute, die keine Finanzdienstleistungen an Privatkundinnen und -kunden erbringen, tatsächlich bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung einer Ombudsstelle anschliessen müssen, ist aktuell leider ungeklärt. Unseres Erachtens wäre die FINMA zuständig, die Situation zu klären…
Können sich Finanzinstitute auf Art. 16 E-FINIG berufen, wenn Finanzdienstleistungen nach Art. 3 Bst. c FIDLEG an vermögende Privatkundinnen und -kunden mit Opting-out-Erklärung erbracht werden?
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG und der SIX Echange Regulation AG per 1. Juni 2020 die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte erteilt…
Am 1. Februar 2021 ist ein erster Teil des DLT-Gesetzes in Kraft getreten, das die Eidgenössischen Räte im September letzten Jahres einstimmig angenommen haben. Die Inkraftsetzung betrifft insbesondere die Teilrevision des Wertpapierrechts (Art. 973d ff. OR), des internationalen Privatrechts (insbesondere Art. 145a IPRG) sowie des Bucheffektengesetzes.