Daten sind das Kapital des 21. Jahrhunderts. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie Ihr Kapital im rechtlichen Rahmen beschaffen und später schützen können.
Schutz Ihrer Kunden- und Mitarbeiterdaten
Datenschutzverträge
Datenschutz Assessments und GAP-Analyse
Unterstützung bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen und Datenschutzverträgen
Erstellen und Verhandeln von Auftragsverarbeitungsverträgen
Datenschutz - Folgenabschätzungen
Übernahme der Position als externer DPO
Unterstützung bei Auskunfts- und Löschbegehren sowie bei Datenpannen
Vertretung in Aufsichtsverfahren
Schulungen
Ansprechpersonen
Publikationen
Das Swiss-U.S. Data Privacy Framework tritt am 15. September 2024 in Kraft und ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten an zertifizierte US-Unternehmen, ohne dass zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Nicht nur in der rechtlichen Beratung sind unsere Rechtsanwälte professionell, sondern auch abseits unserer Kanzlei. So diskutiert Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Kohlmeier seit diesem Jahr regelmässig im Podcast der Digitalen Gesellschaft (Link) über aktuelle netzpolitische Themen mit Bezug zur Schweiz.
Im Bilanz Ranking 2024 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 29’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Anwendungen von KI-Lösungen in der Anwaltskanzlei sind sowohl bezüglich den eigentlichen Anwaltstätigkeiten als auch bezüglich internen Kanzleiprozessen daher immer verbreiteter. Welche besonderen Überlegungen man sich dabei machen sollte wird im folgenden Artikel dargestellt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier war einer der Teilnehmer, die sich am 26. Oktober 2023 im Hörsaal der Universität Zürich einfanden, um zu hören, wie sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Dr. Adrian Lobsiger rund 2 Monate nach Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes positioniert.
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für die Datenübertragung von der EU in die USA erlassen und damit das EU-U.S. Data Privacy Framework gebilligt. Was dies für die Schweiz bedeutet, erfahren Sie in unserem Newsletter.
Im Bilanz Ranking 2023 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 25’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Kann sich ein Webdesigner zukünftig bei der Erstellung von Webseiten strafbar machen? Ist der Büroangestellte für Datenschutzauskünfte verantwortlich? Steht der Onlineshop-Betreiber zukünftig mit einem Bein im Bussentatbestand? Dieser Beitrag gibt Antworten auf Fragen zum neuen Datenschutzgesetz.
Unser IT-Fachanwalt Sven Kohlmeier stand Anfang Februar 2023 Rede und Antwort auf dem Panel der "Swiss Startup Conference" im Trust Square beim Paradeplatz. Zusammen mit Tonia Zimmermann, Co-Founder von UMushroom, und Michael Dudli, Founder und CEO von Xelon, gab es für Schweizer Startups ganz praktische Hinweise.
Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, dass bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und ggf. erforderliche Risiko-Bewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – vielfach haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.
Mit Urteil BGer 4A_277/2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 8 DSG zwecks Abklärung von Prozessaussichten rechtsmissbräuchlich und damit abzulehnen ist. Es stellt sich die Frage, wie sich dieser Entscheid auf andere Gebiete als auf das Gesellschaftsrecht auswirken wird, namentlich auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Cyberangriffe auf Unternehmens- und Verwaltungsdaten zählen in Zeiten der Digitalisierung bedauerlicherweise zum Alltag. Oftmals erfahren die Öffentlichkeit und die betroffenen Personen entweder gar nicht oder sehr spät von solchen Vorfällen, auch weil damit ein Reputationsschaden befürchtet wird. Doch insbesondere die angemessene Reaktion auf solche Cyber-Attacken ist essentiell.
Im ersten Beitrag unserer Reihe zur Datenschutzrevision haben wir Ihnen aufgezeigt, welche Änderungen mit der Revision einhergehen. Nachfolgend geben wir Ihnen Empfehlungen, wie auf diese Änderungen zu reagieren ist.
Sven Kohlmeier referierte an der Konferenz über Cybersecurity Best Practices and Considerations in the Time of Covid. Insbesondere die Angriffe mit sogenannter Ransomware (Erpressungs-Trojaner, Krypto-Trojaner, Erpressungs-Software) stellen eine erhebliche Gefahr dar, vor allem für Unternehmen. Gerade in Zeiten von Homeoffice und Teleworking sind daher Basisschutzmassnahmen zur Cybersicherheit einzuhalten.
In weniger als einem Jahr, am 1. September 2023, tritt das neue Schweizer Datenschutzrecht (revDSG) in Kraft. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die Neuerungen des revDSG und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in ihrem Unternehmen geben.
Auf der Schlussgeraden kam die Totalrevision des Datenschutzgesetzes doch nochmals ein wenig ins Stocken, da sich der Nationalrat und der Ständerat in einigen Details nicht ganz einig waren. Heute hat das Parlament den Gesetzesentwurf doch noch über die Ziellinie gebracht.
Im Ergebnis ist die Totalrevision eine moderate Erneuerung und Annäherung an die DSGVO aber weniger streng und umfassend ausgefallen, als dies ursprünglich angedacht war.
Der Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mail Adressen, die auf den Namen eines Arbeitnehmers lauten, ist unter persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und muss in einem Reglement geregelt werden.
After almost two years of the GDPR, the fines from the regulators are starting to pile up. Buying or merging with a company that lacks proper cybersecurity, or one that is not in compliance with the GDPR, becomes a considerable risk. For instance, Marriott was fined £99 million by the Information Commissioner’s Office (ICO), which is the UK regulator, after hackers stole the guest records of the Starwood Hotels & Resorts Worldwide that it had acquired. A study by Merrill Corporation has shown that over half (55%) of practitioners surveyed across EMEA said they had worked on M&A transactions that had not progressed because of concerns around a target company’s data protection and compliance with GDPR. Therefore, non – compliance with GDPR can become a serious issue for the seller.
In einem kürzlich in der Zeitschrift Datenschutz für Praktiker erschienen Artikel befasst sich Yves Gogniat mit IoT, Wearables, Smart Devices uns sonstige mit dem Internet verknüpfte Geräte (Connected Devices). Unter dem Titel «Kann ich Personendaten durch Connected Devices ohne Einwilligung erfassen?» geht er den Fragen nach, inwiefern für den Einsatz von Connected Devices eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig ist sowie wie man mit Connected Devices umgeht, die kein eigenes Interface haben.
Der Artikel ist hier abrufbar.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat die Beratung der Vorlage zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059) abgeschlossen. Die Vorlage wurde jedoch nur knapp, durch den Stichentscheid des Präsidenten, nach neun zu neun Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen. Es zeigt, dass noch keine Einigkeit unter den verschiedenen Interessengruppen besteht und somit die Gesetzesrevision doch länger als ursprünglich geplant dauern wird. Ausserdem hat die Kommission beschlossen, dass das neue Gesetz erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten soll. Dies würde bedeuten, dass wir wohl erst ca. 2022/2023 ein neues Datenschutzgesetz haben werden.
Die Fashion ID betreibt die Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg und hatte auf der Webseite entsprechend «Gefällt mir»-Button von Facebook eingebunden. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoss gegen den Datenschutz, da mit der Einbindung eine automatische Weitergabe von Daten an Facebook erfolgte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale fehlte es somit an der notwendigen Einwilligung zur Datenübermittlung an Facebook. Der Fall wird noch unter dem alten Datenschutzrecht entschieden, da der Begriff «des Verantwortlichen» jedoch in beiden Gesetzen sehr ähnlich ist, wird das Urteil auch unter der DSGVO relevant sein.
Der EuGH hat entschieden, dass der «Gefällt mir»-Button von Facebook nicht datenschutzkonform implementiert wurde und der Webseitenbetreiber eine Mitverantwortung für solche Plugins trägt.
Ein niederländisches Krankenhaus wurde gebüsst, weil mehrere unbefugte Spitalmitarbeiter die elektronische Patientenakte einer prominenten Person eingesehen haben (Kurzinformation in Englisch sowie Originalmeldung auf Holländisch).
Solche Vorfälle sind leider keine Einzelfälle. In der Schweiz beispielsweise hat der Verkaufsversuch von Michael Schumachers Patientenakte für Aufsehen gesorgt, und in Deutschland hat sich beim Tugce-Fall herausgestellt, dass trotz interner Richtlinie eine überdurchschnittliche Anzahl von Krankenhausmitarbeitenden die Patientenakte von Frau Tugce gelesen haben.
Until now, EU Data Protection Laws have only applied to companies with a presence in the EU. The General Data Protection Regulation (GDPR) now deviates from this principle, with the consequence that the new law not only affects companies within the EU, but also countries outside of its borders. In certain situations, the GDPR is also applicable to companies (controllers) outside of the EU.
The potential cross-border applicability has left many companies outside the EU confused, and it has led to uncertainty.
Bis anhin galt das Datenschutzrecht der EU nur für Unternehmen, welche in der EU eine Niederlassung hatten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weicht nun von diesem Prinzip ab, was zur Folge hat, dass das neue Recht potenziell nicht nur Unternehmen in der EU betrifft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst unter gewissen Voraussetzungen ebenso Unternehmen ausserhalb der EU. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche vielfach in der EU tätig sind, könnten von der DSGVO betroffen sein.
Diese grenzüberschreitende Anwendbarkeit hat bei vielen Unternehmen ausserhalb der EU zu Unsicherheiten geführt.
Wer kennt sie nicht, die lästigen Werbeanrufe von irgendwelchen – oft unseriösen – Unternehmen, die einem ein neues Telefon-Abonnement, den Krankenkassenwechsel, Online Trading oder sonstige Waren oder Dienstleistungen verkaufen wollen.